Allgemeine Geschäftsbedingungen |
1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
- Jeder der DTM Werbe GmbH erteilte Auftrag ist ein Urhebervertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistenden gerichtet ist.
- Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
- Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der DTM Werbe GmbH weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen - ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD übliche Vergütung als vereinbart.
- Die DTM Werbe GmbH überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anders vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
- Nutzungs- und sonstige Rechte an den eingereichten Vorschlägen gehen nur insoweit auf den Auftraggeber über, als dies aus der anfänglichen Aufgabenstellung hervorgeht (Vertriebsgebiet, Auflagen, Zeiträume etc.), ansonsten sind sie gesondert zu berechnen
- Das Honorar für die Logoentwicklung bezieht sich ausschließlich auf die Vergabe von Nutzungsrechten durch die Agentur. Das Logo darf ohne vorherige Absprache nicht an dritte weitergegeben und für werbliche Zwecke eingesetzt werden. Die Nutzungsrechte können allerdings an den Auftraggeber, gegen ein zu vereinbarendes Honorar, komplett abgetreten werden.
- Die DTM Werbe GmbH hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die DTM Werbe GmbH zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 50% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/ AGD üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.
- Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
- Der Designer ist auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers bereit, während der Vertragsdauer kein Produkt eines anderen Werbetreibenden agenturmäßig zu betreuen, der zu dem betreffenden Produktbereich/Dienstleistung in direktem Wettbewerb steht.
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2. Vergütung
- Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrages für Design-Leistungen SDSt/AGD, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
- Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.
- Werden die Entwürfe später, oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist die DTM Werbe GmbH berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
- Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die die DTM Werbe GmbH Werbe GmbH für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist.
- Sofern die Vergütung der DTM Werbe GmbH Werbe GmbH nicht durch ein schriftliches Angebot geregelt ist, geschieht diese nach den jeweils aktuellen Honorarrichtlinien BDG bzw. auf der jeweils gültigen Berechnungsgrundlage der DTM Werbe GmbH Werbe GmbH.
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3. Fälligkeit der Vergütung
- 50 % der Vergütung sind unmittelbar nach Druckfreigabe durch den Auftraggeber fällig, 50 % innerhalb von 8 Tagen nach Ablieferung des Werkes. Die Teilvergütungen sind ohne Abzug zahlbar. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert von der DTM Werbe GmbH Werbe GmbH hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 50 % der Gesamtvergütung bei Auftragserstellung, 30 % bei Druckfreigabe der Entwürfe und 20 % nach Ablieferung des Werkes. Spätere Zahlungsziele sind seitens der DTM Werbe GmbH aus Kulanz möglich, bedürfen jedoch zwingend der Schriftform. Die aus Kulanz eingeräumten späteren Zahlungsziele sind jederzeit durch die DTM Werbe GmbH widerrufbar.
- Die DTM Werbe GmbH ist in jedem Fall berechtigt angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen, deren Höhe sich am Verhältnis zwischen den erbrachten Leistungen und dem Gesamtumfang der vertraglich geschuldeten Leistungen orientiert.
- Bei Zahlungsverzug kann die DTM Werbe GmbH Werbe GmbH Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß den gesetzlichen Vorschriften verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.
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4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
- Sonderleistungen wie Autokorrekturen, die Umarbeitung und Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach dem Zeitaufwand, entsprechend dem Tarifvertrag für Designer-Leistungen SDSt/AGD gesondert berechnet.
- Die DTM Werbe GmbH ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der DTM Werbe GmbH entsprechende schriftliche Vollmacht zu erteilen.
- Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der DTM Werbe GmbH abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, die DTM Werbe GmbH im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
- Werden von der Agentur im Zuge der Produktionsabwicklung Fremdangebote eingeholt, jedoch der Auftrag vom Auftraggeber anderweitig vergeben, so berechnet die DTM Werbe GmbH die für die Angebotseinholung aufgewendeten Leistungen nach Zeit und Kostenaufwand.
- Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktion, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
- Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten. Die Absprache erfolgt schriftlich und wird vom Auftraggeber gegengezeichnet.
- Die DTM Werbe GmbH arbeitet in keinem Fall unverbindlich und kostenlos, auch nicht bei Nichtverwendung der eingereichten Ausarbeitung oder erfolgten Beratungen.
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5. Eigentumsvorbehalt
- An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
- Die Originale sind nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
- Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
- Die DTM Werbe GmbH ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat die DTM Werbe GmbH dem Auftraggeber die Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der DTM Werbe GmbH geändert werden.
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6. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
- Vor Ausführung der Vervielfältigung sind der DTM Werbe GmbH Korrekturmuster vorzulegen.
- Die Produktionsüberwachung durch die DTM Werbe GmbH erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarungen. Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist der Designer berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben.
- Die DTM Werbe GmbH ist berechtigt, die von ihr erstellten Werbemittel zu signieren. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der DTM Werbe GmbH mindestens 20 einwandfreie Belege unentgeltlich und unaufgefordert. Die DTM Werbe GmbH ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
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7. Haftung
- Die DTM Werbe GmbH verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. Sie haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.
- Die DTM Werbe GmbH verpflichtet sich, Ihre Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet Sie nicht für Ihre Erfüllungsgehilfen.
- Sofern die DTM Werbe GmbH notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der DTM Werbe GmbH. Die DTM Werbe GmbH haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
- Die DTM Werbe GmbH haftet nicht bei Nichterfüllung, Leistungsmangel oder Verzug von Werbeträgern oder sonstigen Drittbeauftragten, die nicht Ihre Erfüllungsgehilfen sind.
- Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
- Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung der DTM Werbe GmbH. Nach der Druckfreigabe durch den Auftraggeber ist die DTM Werbe GmbH von jeder Verantwortung für die Richtigkeit der vorgelegten Unterlagen befreit.
- Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet die DTM Werbe GmbH nicht.
- Eine Haftung für die wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit einer Werbung kann nicht übernommen werden, insbesondere ist die DTM Werbe GmbH nicht verpflichtet jeden Entwurf vorher juristisch überprüfen zu lassen. Dies obliegt dem Auftraggeber.
- Für die Eintragungs- und Schützfähigkeit von Entwürfen wird die Gewähr seitens der DTM Werbe GmbH nur nach Vereinbarung übernommen.
- Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei der DTM Werbe GmbH geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.
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8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
- Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die DTM Werbe GmbH behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
- Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die DTM Werbe GmbH eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann sie auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
- Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der DTM Werbe GmbH übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die DTM Werbe GmbH von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
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9. Schlussbestimmungen
- Erfüllungsort ist DTM Werbe GmbH Kaiserslautern. Gerichtsstand ist Kaiserslautern.
- Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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Rechtlich abgesichert ? |
Dank großartiger Unterstützung unseres Rechtsbeistandes "JC Kling" in Kaiserslautern, blickt die DTM Werbe GmbH sämtlichen Rechtsangelegenheiten gelassen entgegen.
Bis dato wurde jeder Rechtsstreit zur vollsten Zufriedenheit der Gesellschafter geregelt.
Falls Sie Fragen zu einzelnen Punkten unserer Geschäftsbedingungen haben, stehen wir Ihnen
gerne zu unseren Geschäftszeiten zur Verfügung.
Sie erreichen uns unter:
phone: +49 (6374) 99 19 99 9
fax: +49 (6374) 99 19 99 6
mail: info@dtm-werbung.de
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